Neue Versammlungsstättenverordnung: Was sich bei Toiletten für Betreibende ändert

Wie viele Toiletten ein Club, ein Theater oder eine Konzerthalle bereithalten muss, steht in der Versammlungsstättenverordnung des jeweiligen Bundeslandes, getrennt nach Damen und Herren. Dieser Paragraf wird gerade neu geschrieben. Die Bauministerkonferenz will die festen Quoten streichen, Hamburg hat seine Tabelle zum 1. Januar 2026 geändert und in Bayern hat sich der Bauausschuss des Landtags im Mai 2026 einstimmig für eine Änderung ausgesprochen.

Was heute gilt, was geplant ist und was das für Ihre Location bedeutet, zeigen wir hier.

Ein Muster, viele Landesregeln

Die Bauministerkonferenz der Länder gibt die Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) heraus. Sie ist eine Vorlage. Verbindlich wird erst, was ein Bundesland in seine eigene Verordnung übernimmt, deshalb gelten je nach Standort unterschiedliche Zahlen.

In Brandenburg und Hamburg zum Beispiel greift die Verordnung ab Versammlungsräumen für mehr als 200 Besucher*innen. Dazu zählen ausdrücklich auch Gaststätten. Festzelte und andere fliegende Bauten sind ausgenommen [1][2].

Was heute gilt: zwei Rechenwege

In den Ländern sind derzeit zwei Tabellen im Umlauf.

Die ältere rechnet bis 1.000 Besucherplätze je 100 Plätze mit 1,2 Toiletten für Frauen, für Männer mit 0,8 Toiletten und 1,2 Urinalen. So stand es bis Ende 2025 in Hamburg [2], und so gilt es nach Stand Mai 2026 in Bayern: Bei 1.000 Besucher*innen sind dort 12 Toiletten für Frauen vorgeschrieben, für Männer 8 Toiletten und 12 Urinale [3]. Männern stehen damit 20 Plätze zur Verfügung, Frauen 12.

Die neuere Tabelle stammt aus der Musterverordnung von 2014. Die Bauministerkonferenz hat die Verteilung damals ausdrücklich im Sinne der Gleichbehandlung geändert [4]. Für die ersten 100 Besucherplätze sind 3 Toiletten für Frauen vorgesehen, für Männer 1 Toilette und 2 Urinale. Bis 1.000 Plätze kommen je weitere 100 Plätze 1,2 Toiletten für Frauen hinzu, für Männer 0,4 Toiletten und 0,8 Urinale. Darüber sinken die Werte auf 0,9 Toiletten für Frauen sowie 0,3 Toiletten und 0,6 Urinale für Männer. Diese Werte gelten in Brandenburg [1] und seit dem 1. Januar 2026 in Hamburg [2]. Rechnerisch ist das Verhältnis damit ausgeglichen.

Für Gaststätten bis 1.000 Besucher*innen hat Hamburg zusätzlich eine eigene, kleinere Tabelle eingeführt. Bei den ersten 100 Plätzen genügen 1 Toilette für Frauen sowie 1 Toilette und 1 Urinal für Männer. Je weitere 100 Plätze kommen 0,8 Toiletten für Frauen hinzu, für Männer 0,4 Toiletten und 0,6 Urinale [2].

Was der Entwurf ändert

Die Bauministerkonferenz hat einen Entwurf für eine neue Musterverordnung mit Stand 28. Februar 2025 vorgelegt [5][6]. Der Paragraf zu den Toilettenräumen wird darin grundlegend umgebaut.

Die Tabelle entfällt. Verlangt wird eine „ausreichende Anzahl von Toiletten“, ermittelt nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Als Beispiel nennt die Begründung die VDI 6000 Blatt 3. Sie berücksichtigt, wie viele Menschen gleichzeitig zur Toilette gehen, wie sich das Publikum zusammensetzt und um welche Art von Veranstaltung es geht. Laut Begründung verkürzt das die Wartezeiten. Die bisherige Tabelle geht von einem Andrang wie in der Halbzeitpause eines Stadions aus, was auf viele Versammlungsstätten nicht zutrifft [5].

Getrennte Toilettenräume für Damen und Herren schreibt der Entwurf nicht mehr vor. Vorräume mit Waschbecken sollen nur noch nötig sein, wenn es mehr als einen Toilettenraum gibt, und einzelne Unisex-Toilettenräume werden ausdrücklich möglich [5]. Über diesen Punkt wird öffentlich gestritten: Die Berliner Zeitung berichtete im Juli 2026 über Proteste von Frauenrechtsinitiativen gegen die geplante Streichung [7].

Auch für barrierefreie Toiletten verweist der Entwurf auf den Bedarf. Nach der Begründung steigt ihre Zahl dadurch in allen durchgerechneten Beispielen [5].

Ein Beschluss stand im Sommer 2026 noch aus. Die Anhörung lief bis zum 26. Mai 2025 [6], im Mai 2026 lag der Entwurf nach Angaben des bayerischen Bauministeriums weiter im Fachgremium [3]. Bayern will die Neuregelung übernehmen, auch wenn sich am Ende nicht alle Länder einigen [3].

Was das für Betreibende bedeutet

Bestehende Versammlungsstätten sind geschützt, so hat es das Bauministerium für Bayern klargestellt. Wer auf Grundlage der geltenden Verordnung genehmigt wurde, muss bauliche Anforderungen einer geänderten Fassung nicht umsetzen, darf es aber freiwillig tun [3]. Für andere Bundesländer gibt Ihre Bauaufsicht Auskunft.

Für Neubauten ändert sich die Logik. Wo ein Land den Entwurf übernimmt, wird die Zahl der Toiletten für jede Versammlungsstätte einzeln ermittelt [5]. Publikum, Art der Veranstaltung und Stoßzeiten fließen dann in die Planung ein.

Bis dahin gilt die Verordnung Ihres Bundeslandes in der aktuellen Fassung.

Gleiche Anzahl heißt noch nicht gleiche Wartezeit

Auch die ausgeglichene Tabelle sorgt noch nicht für gleiche Wartezeiten. Bei Männern sind zwei Drittel der vorgeschriebenen Plätze Urinale, für Frauen sehen die Verordnungen ausschließlich Toiletten vor [1][2].

Was das ausmacht, haben Kurt Van Hautegem und Wouter Rogiest von der Universität Gent berechnet. Ein Toilettengang dauert bei Frauen anderthalb bis zweimal so lang wie bei Männern. Haben beide Seiten je 10 Toiletten und brauchen Frauen die Hälfte länger, warten Frauen im Modell durchschnittlich eine Minute, Männer weniger als zwei Sekunden. Hinzu kommt die Fläche: Eine Kabine braucht mehr Platz als ein Urinal, deshalb passen auf dieselbe Fläche 20 bis 30 % mehr Plätze für Männer. Für gleiche Wartezeiten bei getrennten Anlagen empfehlen die Forscher anderthalb bis zwei Toiletten für Frauen je Platz für Männer [8].

Hier setzt Missoir an. Missoir ist das Frauenurinal, das Pendant zum Pissoir und eine Ergänzung zur Toilette. Es wird kontaktfrei in der Hocke genutzt, kommt ohne Wasserspülung aus und schafft zusätzliche Kapazität auf wenig Fläche. Wer nur kurz muss, nutzt das Urinal. Die Toiletten bleiben frei für alle, die mehr Zeit brauchen.

Ein Punkt gehört früh in das Gespräch mit der Bauaufsicht: Die geltenden Tabellen kennen Urinale nur für Männer [1][2]. Klären Sie deshalb vorab, ob Missoirs auf die geforderte Anzahl angerechnet oder zusätzlich eingeplant werden.

Fazit

Der Entwurf verabschiedet sich von festen Toilettenquoten und fragt nach dem tatsächlichen Bedarf. Für Betreibende ist das die Gelegenheit, Wartezeiten bereits in der Planung zu verkürzen. Eine ausgeglichene Tabelle allein reicht dafür nicht, solange Frauen nur Toiletten zur Verfügung stehen.

Nennen Sie uns Ihre Besucherzahl und Ihre aktuelle Sanitärausstattung, und wir schlagen Ihnen Anzahl und Platzierung der Missoirs für Ihre Location vor. Schreiben Sie uns an post@missoir.de.


Quellen

[1] Land Brandenburg: Brandenburgische Versammlungsstättenverordnung (BbgVStättV), § 1, § 2 und § 12. Zur Quelle

[2] Freie und Hansestadt Hamburg: Gesamtsynopse Versammlungsstättenverordnung, aktuell und neu ab 01.01.2026, Stand 18.11.2025. Zur Quelle

[3] dpa, veröffentlicht bei t-online: Gegen Stau auf Damenklo, Bayern plant die Toiletten-Revolution, 19.05.2026. Zur Quelle

[4] Bauministerkonferenz, Fachkommission Bauaufsicht: Muster-Versammlungsstättenverordnung, Fassung Juni 2005, zuletzt geändert Juli 2014, Begründung der Änderungen zu § 12. Zur Quelle

[5] Bauministerkonferenz, Fachkommission Bauaufsicht: Muster-Versammlungsstättenverordnung, Entwurf Februar 2025, Begründung der Änderungen, Stand 28.02.2025. Zur Quelle

[6] bfb barrierefrei bauen: Muster-Versammlungsstättenverordnung, Toiletten für alle?, 15.04.2025. Zur Quelle

[7] Berliner Zeitung: Berlin will Pflicht zu Frauen- und Männertoiletten abschaffen, 20.07.2026. Zur Quelle

[8] Kurt Van Hautegem und Wouter Rogiest (Universität Gent): Nooit meer file aan het damestoilet. EOS Wetenschap, 2017. Zur Quelle

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